Auslandsanerkennungen
Idealerweise sollten Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei den Lehrstühlen Learning Agreements abschließen. Hierzu ist eine Kursbeschreibung von der Zieluniversität notwendig. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage mit den nötigen Unterlagen an Stefan Suttner.
Nach der Rückkehr vom Auslandsjahr und Erhalt der Transcripts müssen Sie zum für Ihren Studiengang zuständigen Studiengangskoordinator mit dem Learning Agreement, Transcript und Kursbeschreibung(en) zur Anrechnung. Die fertige Anrechnung geht dann über das Büro für Internationale Beziehungen an das Prüfungsamt zur Notenverbuchung.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.